Gerade im Lebensmittelbereich gibt es umfangreiche Gesetze, an die sich alle Unternehmen der Lebensmittelindustrie sowie Zulieferer und Prozessbeteiligte halten müssen. Zusätzlich haben sich viele weitere Standards entwickelt, um die Gefahren für die Verbraucher auf ein Minimum zu reduzieren. Der Grundsatz im Lebensmittelrecht lautet dabei: Ist ein Produkt nicht sicher, darf es nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Gesetze und Standards werden in verschiedenen Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen geregelt wie der LMHV (Hygieneverordnung) - aber auch in verschiedenen Europäischen Anforderungen wie dem HACCP-Standard (Hazard Analysis Critical Control Point) und der HCVO (Health Claims Verordnung). Die Anforderungen an die Lebensmittelhersteller sind also entsprechend umfangreich.
Dabei gibt es unter anderem Folgendes zu beachten:
Die Verordnungen des europäischen Rechts gelten für alle Mitgliedstaaten unmittelbar und sind in allen Teilen rechtsverbindlich. Richtlinien sind zwar ebenfalls verbindlich, aber nur in Hinblick auf die festgelegten Ziele. Die einzelnen Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet. Wie das Ziel erreicht wird, ist nämlich im nationalen Recht geregelt. Beschlüsse hingegen sind nicht allgemeinverbindlich, sondern an einen bestimmten Adressaten(kreis) gerichtet. Dies kann ein Mitgliedstaat, aber auch ein Lebensmittelanbieter sein. Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich und besitzen vor allem politische Bedeutung. Sie unterstützen Gerichte und Behörden zudem bei der Auslegung von Rechtsvorschriften.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gibt es eine zusätzliche Verordnung, die NemV (Nahrungsergänzungsmittelverordnung). Denn selbst wenn NEM nicht wie Arzneimittel zugelassen werden müssen, so gibt es doch andere Anforderungen als an ein herkömmliches Lebensmittel.
Ob all diese Ansprüche eingehalten werden, wird im Herstellungsprozess immer wieder strengstens kontrolliert - und das auch bereits vor der eigentlichen Herstellung, denn auch die Rohstoffe werden genaustens überprüft. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Fehler passiert, kann dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden und genau das gilt es zu vermeiden.
Auch der Gesetzgeber überprüft die fertigen Produkte regelmäßig durch sogenannte Probenahmen. Diese fordert die deutsche Lebensmittelüberwachung entweder direkt beim Hersteller an oder zieht sich Proben im stationären Handel.
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